Schulabschlüsse an der Mittelschule

Es gibt an den bayerischen Mittelschulen folgende Abschlüsse:

  • den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule (nach Jahrgangsstufe 9)

  • den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule, auch „Quali“ genannt (nach Jahrgangsstufe 9)

  • den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule (nach Jahrgangsstufe 10).

Der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule

Den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule erhält, wer die neunte Klasse der Mittelschule bestanden hat.
Dies ist der Fall, wenn das Jahreszeugnis einen Notenschnitt (ohne die Sportnote) von 4,0 oder besser aufweist und nicht mehr als dreimal die Note Fünf enthält (die Note Sechs zählt dabei wie zweimal Fünf).

Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule

Um den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule zu erwerben, müssen sich Schülerinnen und Schüler am Ende der neunten Klasse einer besonderen Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) unterziehen.
Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Die Teilnahme ist freiwillig.

Der „Quali“ besteht aus schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen. Diese umfassen folgende Fächer:

  • für alle Mittelschüler die Fächer Deutsch und Mathematik
  • nach Wahl des Schülers eines der Fächer Englisch, Physik/Chemie/Biologie (PCB) oder Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde (GSE),
  • für alle Mittelschüler eine Projektprüfung, welche die Lerninhalten des Fachs Arbeit-Wirtschaft-Technik sowie des jeweiligen in der Jahrgangsstufe 9 besuchten berufsorientierenden Wahlpflichtfachs einschließt,
  • nach Wahl des Schülers eines der Fächer Religionslehre beziehungsweise Ethik, Sport, Musik, Kunst, Informatik, Buchführung, Kurzschrift, Werken/Textiles Gestalten; hierbei kann nur ein Fach gewählt werden, das der Schüler als benotetes Fach besucht hat.

Über den Erwerb des qualifizierenden Mittelschulabschlusses erhalten die Mittelschüler zusätzlich zum Abschlusszeugnis der Mittelschule ein besonderes Zeugnis.

Wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist, kann auf Antrag die Prüfung unter bestimmten Voraussetzungen statt im Fach Englisch im Fach Muttersprache abgelegt.
Wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist und der Schüler weniger als sechs Jahre eine deutsche Schule besucht, kann er auf Antrag die Prüfung statt im Fach Deutsch im Fach Deutsch als Zweitsprache ablegen.

Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule für externe Bewerber:

Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den jeweiligen Abschluss nicht erwerben können oder die keiner Schule angehören, können die Prüfungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule an öffentlichen Schulen als andere Bewerberinnen und Bewerber (sog. Externe) ablegen.
Beim qualifizierenden Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. März an der für ihn zuständigen Mittelschule anmelden.

Der mittlere Schulabschluss der Mittelschule

 An der Mittelschule gibt es mehrere Möglichkeiten, einen mittleren Schulabschluss zu erreichen:

  • Mit dem Abschlusszeugnis des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule wird der mittlere Schulabschluss bescheinigt. Das Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 ist Voraussetzung.
    Der Mittlere-Reife-Zug beginnt in der 7. Jgst. und führt mit der 10. Klasse zum mittleren Schulabschluss. Die Abschluss-Prüfung besteht ...

    • im Fach Deutsch aus einer schriftlichen und einer mündlich Prüfung
    • im Fach Mathematik aus einer schriftlichen Prüfung
    • im Fach Englisch aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung
    • aus einer Projektprüfung mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Lerninhalten des Fachs Arbeit-Wirtschaft-Technik sowie des jeweiligen in der Jahrgangsstufe 10 besuchten berufsorientierenden Wahlpflichtfachs.
    • Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache und bei Aussiedlerschülern durch eine Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 (M9- oder M10-Klasse)gestellt und genehmigt worden ist.


    Besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 können nach dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in zwei weiteren Jahren in sog. Vorbereitungsklassen den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule erreichen ("9+2-Modell").

  • Mit abgeschlossener Berufsausbildung können Mittelschüler auf zwei Wegen einen mittleren Schulabschluss erwerben:

    • Durch den Qualifizierten Beruflichen Bildungsabschluss (Quabi). Voraussetzungen für den "Quabi" sind der qualifizierende Abschluss der Mittelschule (Quali), Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser und der Nachweis über mindestens ausreichende (= Note 4) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit dem Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser und dem Nachweis über mindestens befriedigender (= Note 3) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen, verliehen werden.
      Dieser Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch die Englischnote im Zeugnis über den erfolgreichen oder den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule oder durch die Englischnote im Abschlusszeugnis der Berufsschule, sofern Englisch Pflichtfach ist. Das Zeugnis über den Quabi wird von der Mittelschule ausgestellt, an welcher der Quali erworben wurde.
    • Über die Berufsschule oder über eine mindestens zweijährige Berufsfachschule.