An die zukünftigen Fünftklässler

Liebe zukünftige Fünftklässler,

ab dem nächsten Schuljahr wirst du die Mittelschule Krumbach besuchen. Wir freuen uns auf dich!

Am Dienstag, dem 12. September 2023 begrüßen wir dich mit deinen Eltern in unserer Schulaula um 8 Uhr. Danach ruft dich deine neue Lehrerin oder dein neuer Lehrer auf und du gehst zusammen mit deinen neuen Mitschülern in dein künftiges Klassenzimmer. Dort sagt man dir, welche Arbeitsmaterialien du für das neue Schuljahr benötigst. Du musst diese aber erst nach einer Woche vollständig dabei haben, hast also genügend Zeit, alles zu besorgen.

Ein ganz besonderes Hausaufgabenheft mit vielen wichtigen Informationen über unsere Schule erhältst du bei deiner Lehrkraft für 3,00 €. Kaufe dir also bitte kein anderes!

Am ersten Schultag ist natürlich auch ein Gang durchs Schulhaus eingeplant, so dass du alle wichtigen Räume kennenlernst. Du bekommst deinen Stundenplan, die Schulbücher der fünften Klasse und eine Fahrkarte ausgeteilt, falls du von unserer Schule weiter entfernt wohnst.

Es gefällt dir bestimmt bei uns, denn neben dem Lernen feiern wir auch viele gemeinsame Feste und es gibt zahlreiche Arbeitsgemeinschaften, an denen du teilnehmen kannst, wenn du magst (zum Beispiel Fußball, Badminton, Tennis, Schulband, Gitarre, Schulhausgestaltung …). Deine Lehrkraft wird dir dann noch mehr darüber erzählen.

Am ersten Schultag endet der Unterricht um 12.55 Uhr, am Tag darauf hast du bereits die Fächer, die in deinem Stundenplan stehen. Wenn du die Ganztagsklasse 5dg besuchst, nimmst du folglich ab Mittwoch, dem 13. September 2023 bereits am gemeinsamen Mittagessen teil und hast bis 15.55 Uhr Unterricht.

 

Herzliche Grüße

Schulleitung der Mittelschule Krumbach

Schulabschlüsse an der Mittelschule

Es gibt an den bayerischen Mittelschulen folgende Abschlüsse:

  • den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule (nach Jahrgangsstufe 9)

  • den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule, auch „Quali“ genannt (nach Jahrgangsstufe 9)

  • den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule (nach Jahrgangsstufe 10).

Der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule

Den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule erhält, wer die neunte Klasse der Mittelschule bestanden hat.
Dies ist der Fall, wenn das Jahreszeugnis einen Notenschnitt (ohne die Sportnote) von 4,0 oder besser aufweist und nicht mehr als dreimal die Note Fünf enthält (die Note Sechs zählt dabei wie zweimal Fünf).

Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule

Um den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule zu erwerben, müssen sich Schülerinnen und Schüler am Ende der neunten Klasse einer besonderen Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) unterziehen.
Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Die Teilnahme ist freiwillig.

Der „Quali“ besteht aus schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen. Diese umfassen folgende Fächer:

  • für alle Mittelschüler die Fächer Deutsch und Mathematik
  • nach Wahl des Schülers eines der Fächer Englisch, Physik/Chemie/Biologie (PCB) oder Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde (GSE),
  • für alle Mittelschüler eine Projektprüfung, welche die Lerninhalten des Fachs Arbeit-Wirtschaft-Technik sowie des jeweiligen in der Jahrgangsstufe 9 besuchten berufsorientierenden Wahlpflichtfachs einschließt,
  • nach Wahl des Schülers eines der Fächer Religionslehre beziehungsweise Ethik, Sport, Musik, Kunst, Informatik, Buchführung, Kurzschrift, Werken/Textiles Gestalten; hierbei kann nur ein Fach gewählt werden, das der Schüler als benotetes Fach besucht hat.

Über den Erwerb des qualifizierenden Mittelschulabschlusses erhalten die Mittelschüler zusätzlich zum Abschlusszeugnis der Mittelschule ein besonderes Zeugnis.

Wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist, kann auf Antrag die Prüfung unter bestimmten Voraussetzungen statt im Fach Englisch im Fach Muttersprache abgelegt.
Wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist und der Schüler weniger als sechs Jahre eine deutsche Schule besucht, kann er auf Antrag die Prüfung statt im Fach Deutsch im Fach Deutsch als Zweitsprache ablegen.

Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule für externe Bewerber:

Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den jeweiligen Abschluss nicht erwerben können oder die keiner Schule angehören, können die Prüfungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule an öffentlichen Schulen als andere Bewerberinnen und Bewerber (sog. Externe) ablegen.
Beim qualifizierenden Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. März an der für ihn zuständigen Mittelschule anmelden.

Der mittlere Schulabschluss der Mittelschule

 An der Mittelschule gibt es mehrere Möglichkeiten, einen mittleren Schulabschluss zu erreichen:

  • Mit dem Abschlusszeugnis des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule wird der mittlere Schulabschluss bescheinigt. Das Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 ist Voraussetzung.
    Der Mittlere-Reife-Zug beginnt in der 7. Jgst. und führt mit der 10. Klasse zum mittleren Schulabschluss. Die Abschluss-Prüfung besteht ...

    • im Fach Deutsch aus einer schriftlichen und einer mündlich Prüfung
    • im Fach Mathematik aus einer schriftlichen Prüfung
    • im Fach Englisch aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung
    • aus einer Projektprüfung mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Lerninhalten des Fachs Arbeit-Wirtschaft-Technik sowie des jeweiligen in der Jahrgangsstufe 10 besuchten berufsorientierenden Wahlpflichtfachs.
    • Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache und bei Aussiedlerschülern durch eine Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 (M9- oder M10-Klasse)gestellt und genehmigt worden ist.


    Besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 können nach dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in zwei weiteren Jahren in sog. Vorbereitungsklassen den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule erreichen ("9+2-Modell").

  • Mit abgeschlossener Berufsausbildung können Mittelschüler auf zwei Wegen einen mittleren Schulabschluss erwerben:

    • Durch den Qualifizierten Beruflichen Bildungsabschluss (Quabi). Voraussetzungen für den "Quabi" sind der qualifizierende Abschluss der Mittelschule (Quali), Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser und der Nachweis über mindestens ausreichende (= Note 4) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit dem Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser und dem Nachweis über mindestens befriedigender (= Note 3) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen, verliehen werden.
      Dieser Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch die Englischnote im Zeugnis über den erfolgreichen oder den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule oder durch die Englischnote im Abschlusszeugnis der Berufsschule, sofern Englisch Pflichtfach ist. Das Zeugnis über den Quabi wird von der Mittelschule ausgestellt, an welcher der Quali erworben wurde.
    • Über die Berufsschule oder über eine mindestens zweijährige Berufsfachschule.

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen 

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Mittelschule Krumbach (Schwaben) 

Marion Vega

Talstraße 70

86381, Krumbach

08282/4598 

08282/81505

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Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten 

Behördlicher Datenschutzbeauftragter für alle stattlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen im Landkreis Günzburg  

Staatliches Schulamt im Landkreis Günzburg

Roland Grimm

- persönlich –

Schloßplatz 3-5
89335 Ichenhausen

Telefon: 08221/ 95953   

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten. 

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch die Schule selbst.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein. 

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt. 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten 

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. 

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art.

6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO). 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen: 

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München 

Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München 

Telefon: 089 212672-0 

Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/  

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen. 

 

B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch ALL-INKL.COM Hauptstraße 68, 02742 Neusalza-Spremberg betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet: 

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners - übertragene Datenmenge.

Nach Ende der Verbindung werden diese Daten gelöscht.

Aktive Komponenten

Wir verwenden aktive Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls. Diese Funktion kann durch die Einstellung Ihres Internetbrowsers von Ihnen abgeschaltet werden.

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung) 

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

C) Dienst-E-Mail

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Bereitstellung der dienstlichen E-Mail-Postfächer zur datenschutzkonformen elektronischen Kommunikation des staatlichen Personals an staatlichen bayerischen Schulen. Damit dient die Datenverarbeitung der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist. 

 a) Daten von Kommunikationspartnern ohne eigenen Dienst-E-Mail-Account (z.B. Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, schulische Partner)

Bei den Daten von Kommunikationspartnern ohne eigenen Dienst-E-Mail-Account (z.B. Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, schulische Partner) handelt es sich um diejenigen Daten, die im Rahmen des E-Mail-Verkehrs mit einer Nutzerin bzw. einem Nutzer eines Dienst-E-Mail-Postfachs bekannt werden. Das sind beispielsweise die E-Mail-Adresse, Name, Uhrzeit der versandten E-Mail und Inhalt der versandten E-Mail inkl. Anlage.

Rechtsgrundlage

Soweit eine Datenverarbeitung auf freiwilliger Basis erfolgt, ist Rechtsgrundlage eine Einwilligung der betroffenen Personen.

Im Übrigen ist Rechtsgrundlage Art. 85 Abs. 1 BayEUG.

Zwecke

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Bereitstellung der E-Mail-Postfächer dient der datenschutzkonformen elektronischen Kommunikation des staatlichen Personals an staatlichen bayerischen Schulen insbesondere mit Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern (soweit hierfür keine Schul- bzw. Elternkommunikationsportale durch den Schulaufwandsträger bereitgestellt werden), sowie mit schulischen Partnern, z. B. mit örtlichen Behörden, Vereinen, Einrichtungen und Unternehmen; ebenso ggf. der Kommunikation zwischen staatlichen Schulen und weiteren öffentlichen Stellen zur dienstlichen Aufgabenerfüllung. Damit dient die Datenverarbeitung der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Empfänger 

Schulinterne Empfänger

Empfänger sind in erster Linie diejenigen Nutzerinnen und Nutzer des Dienst-Email-Postfachs (staatliches Personal), mit welchen über Dienst-E-Mail kommuniziert wird.

Im Falle eines etwaig durch die Nutzungsbedingungen gestattetem Postfachzugriff kann darüber hinaus die Schulleitung und ggf. dienstlicher Vertreter der Nutzerin bzw. des Nutzers Empfänger der personenbezogenen Daten sein.

Externe Empfänger

Zur Bereitstellung und Nutzung der Dienst-E-Mail ist ferner die Übermittlung personenbezogener Daten an ausgewählte Dienstleister notwendig. Mit diesen Dienstleistern hat die Schule eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag der Schule geschlossen (sog. „Auftragsverarbeitung“ nach Art. 28 DSGVO). 

Die Schule bedient sich zu Bereitstellung, Betrieb, Wartung und Support der Dienst-E-Mail folgender Auftragsverarbeiter: 

Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)  o Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) 

Für die Bereitstellung, Betrieb und Wartung der zentralen technischen Infrastruktur der Dienst-E-Mail sowie den 3rd –Level-Support bedienen sich die Auftragsverarbeiter des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) – IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ), St. Martin-Str. 47, 81541 München – als Unterauftragsverarbeiter. 

Ebenfalls Unterauftragsverarbeiter ist die opscon IT operations and consulting GmbH, Große Allee 21, 89407 Dillingen als technischer Betriebsdienstleister. 

Im Rahmen der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben nach Art. 12 ff. BayEGovG ist das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Übermittlungsempfänger.

Dauer der Speicherung 

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. 

Die Vorgaben zur Speicherdauer sind insbesondere Ziffer 5 der Anlage 2 Abschnitt 7 der BaySchO, zu entnehmen. 

Dies bedeutet für die Löschfrist im Einzelnen: 

  • Eigene Inhalte (z.B. Inhalte des E-Mail-Postfachs, selbst angelegte Kalender und Adressbücher/Kontakte) löschen die Nutzerinnen und Nutzer selbst, sobald diese nicht mehr erforderlich sind, in der Regel spätestens nach Ablauf des darauffolgenden Schuljahres.
  • Im Übrigen erfolgt die Löschung nach Deaktivierung des Postfachs in der Benutzerverwaltung. Durch die Nutzerin bzw. den Nutzer versandte Nachrichten/Anhänge verbleiben beim Empfänger.

b) Daten von Nutzerinnen und Nutzern eines Dienst-E-Mail-Postfachs (z.B. Schulleitung, Lehrkräfte)

Bei den Daten von Nutzerinnen und Nutzern eines Dienst-E-Mail-Postfachs (z.B. Lehrkräfte) handelt es sich um Stammdaten, sichtbare Profilinformationen, Passwort, Inhaltsdaten der E-Mails und Anlagen, Kalendereinträge und Aufgaben und sonstige Nutzungsdaten (Protokolldaten) im Sinne der Ziffern 3.1.1 bis 3.1.5 in Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO.

Rechtsgrundlage

Für die Beschäftigtendaten ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i.V. mit den Rechtsgrundlagen des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses.  

Für die Verarbeitung der Inhaltsdaten die für den jeweiligen Verarbeitungsvorgang einschlägigen Rechtsgrundlagen, in der Regel Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit Art. 85 Abs. 1 BayEUG, soweit eine Datenverarbeitung auf freiwilliger Basis erfolgt, ist Rechtsgrundlage eine Einwilligung der betroffenen Personen.

Zwecke

Siehe oben unter a) Daten von Kommunikationspartnern ohne eigenen Dienst-E-Mail-Account (z.B.

Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, schulische Partner) - Zwecke.

Empfänger 

Schulinterne Empfänger

Andere Nutzerinnen und Nutzer, mit denen kommuniziert wird.

Im Falle eines etwaig durch die Nutzungsbedingungen gestattetem Postfachzugriff kann darüber hinaus die Schulleitung und ggf. dienstlicher Vertreter der Nutzerin bzw. des Nutzers Empfänger der personenbezogenen Daten sein.

Außerdem die Nutzerverwalter der Schule oder Dienststelle und im Rahmen des Globalen Adressbuchs andere Schulen/Dienststellen.

Externe Empfänger

Externe Empfänger bzw. Absender, mit denen die Nutzer innen und Nutzer kommunizieren 

Im Übrigen siehe oben unter a) Daten von Kommunikationspartnern ohne eigenen Dienst-E-Mail-Account (z.B. Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, schulische Partner) - Empfänger.

Dauer der Speicherung 

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. 

Für die Datenkategorien (Stammdaten, sichtbare Profilinformationen, Passwort, Inhaltsdaten – Ziffern

3.1.1-3.1.4 in Anlage 2 Abschnitt 7 BaySchO) spätestens 3 Monate

 - ab dem Zeitpunkt, zu dem das pädagogische Personal die Schule verlässt, o   nach Beendigung der Zusammenarbeit (bei Gastnutzern). 

- die Möglichkeit der Wiederherstellung der Daten kann zur Sicherstellung des Rechts auf Datenübertragbarkeit für weitere 6 Monate vorgesehen werden, sofern die Verarbeitung eingeschränkt ist und die Betroffenen keine Löschung verlangen.

Technische Protokolldaten, die beim Betrieb des Dienstes anfallen, werden maximal 30 Tage aufbewahrt und danach automatisiert gelöscht.

Im Übrigen s.o. unter a) Daten von Kommunikationspartnern ohne eigenen Dienst-E-Mail-Account

(z.B. Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, schulische Partner) – Dauer der Speicherung.

 

D) Kollaborations- und Kommunikationswerkzeug: Microsoft Office365 incl. Teams

a) Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Die Schule verarbeitet die personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung von Microsoft Teams für schulische Zwecke. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist eine Einwilligung der betroffenen Personen.

Für die Beschäftigtendaten ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i.V. mit den Rechtsgrundlagen des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses. 

Für die Verarbeitung der Inhaltsdaten die für den jeweiligen Verarbeitungsvorgang einschlägigen Rechtsgrundlagen, in der Regel Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit Art. 85 Abs. 1 BayEUG, soweit eine Datenverarbeitung auf freiwilliger Basis erfolgt, ist Rechtsgrundlage eine Einwilligung der betroffenen Personen.

b) Empfänger von personenbezogenen Daten

Schulinterne Empfänger
(Schulleitung und von der Schulleitung beauftragte Schul-Admins mit Benutzerwaltungsrechten, Mitglieder (Lehrkräfte des Landkreises) des DigiTeamGZ, im Auftrag des Staatlichen Schulamtes (erhaltene Daten: Schule, Anmeldenamen bestehend aus sechs Buchstaben) im Rahmen des Einrichtungsprozesses, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler der eigenen Lerngruppe(n)) nach den konkret zugewiesenen Berechtigungen innerhalb der Schule.

  • Soweit personenbezogene Daten im Auftrag der Schule vom DigiTeamGZ verarbeitet werden, findet die Verarbeitung grundsätzlich in Europa statt. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten des DigiTeamsGZ kann auch außerhalb Europas stattfinden, soweit dies zum Zwecke der Einrichtung der Schulinstanzen auf die vertragsgegenständliche Plattform des Gesamtsystems sowie zum Zwecke des telefonischen Supports auf Microsoft Azure-Onlinedienste bzw. Microsoft Office 365 zurückgreift.

Zur Bereitstellung und Nutzung von Teams ist die Übermittlung personenbezogener Daten an ausgewählte Dienstleister notwendig. Mit diesen Dienstleistern hat die Schule eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag der Schule geschlossen (sog. „Auftragsverarbeitung“ nach Art. 18 DSGVO). Die Schule bedient sich folgender Auftragsverarbeiter:

Folgende Datenarten sind regelmäßig Gegenstand der Verarbeitung:

  • Anzeigename, Familienname, Vorname, Externe ID, Klasse, Kurse, Kursjahr bzw. Schuljahr, E-Mailadresse, Technische Protokolldaten, Benutzername, Personenrolle, Person, Benutzergruppe, Benutzerzugang (aktiv, gesperrt), Sprache, E-Mailadresse, Letzte Anmeldung, Office 365 Tenant ID, Profileinstellungen, Passwort (verschlüsselt)/Anmeldename;

Zusätzlich bei Lehrkräften / nicht-unterrichtenden Personal:

  • unterrichtete Fächer/Kurse, unterrichtete Klassen, Gruppenzugehörigkeit (z. B. Fachschaft), Protokollierung der Nutzung (kurzfristige Aufbewahrung)
  • Microsoft Ireland Operations, Ltd. One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, D18 P521.

Microsoft speichert die folgenden „ruhenden“ Daten auf Servern nur innerhalb der Europäischen Union:

  • E-Mail-Postfachinhalte (E-Mail-Text, Kalendereinträge und Inhalt von E-Mail-Anhängen),
  • SharePoint Online-Websiteinhalte und die auf dieser Website gespeicherten Dateien sowie
  • Dateien, die auf den Cloudspeicher OneDrive for Business hochgeladen wurden.

Im Übrigen können Kundendaten und personenbezogenen Daten, die Microsoft im Auftrag der Schule verarbeitet, auf der Basis der EU-Standardvertragsklauseln auch in Länder außerhalb der Europäischen Union („Drittstaaten“, z. B. USA) übermittelt werden, um die Onlinedienste bereitzustellen.

Nähere Informationen zu Teams und den datenschutzrechtlichen Angaben finden Sie unter http://www.trustcenter.office365.de

c) Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Tritt eine Person während der Vertragslaufzeit aus einer angemeldeten Schule aus (beispielsweise durch Schulwechsel) und wird daher vom Schul-Admin das Nutzerkonto dieser Person entfernt, wird dieses nach 30 Tagen unwiderruflich gelöscht. Daneben gibt es die Möglichkeit, Personen direkt zu löschen. Mit Ende der zentral koordinierten Bereitstellung des Angebotswerden alle Daten inklusive der Nutzer-Accounts nach einer Übergangszeit gelöscht.

Es gelten die Löschfristen nach Anlage 2 Abschnitt 4 und Abschnitt 7 BaySchO.

d) Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten können Sie sich an den Verantwortlichen sowie Datenschutzbeauftragten der Schule wenden (s. o.).

 

E) Informationen zu weiteren Verarbeitungen 

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert. 

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht. 

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulberatung durch Beratungslehrkräfte oder Schulpsychologen (Art. 78 BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG);; Öffentlichkeitsarbeit; nur bei Berufsschulen: Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs. 2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG. 

 

Empfänger 

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen bzw. zulässig ist. 

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern,
  • 3 Grundschulordnung – GrSO, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz – IfSG; § 20 Abs. 8-10IfSG)
  • Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den virtuellen Kursen/Räumen der passwortgeschützten Lernplattform - Zielschule bei Schulwechseln (Art. 85a Abs.3 BayEUG)

Nur bei Berufsschulen:

  • die Ausbildungsbetriebe (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung – BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. §§ 25 Abs. 1

Nr. 3, 24 Abs. 2 BSO i.V.m. § 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG) 

  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

Dauer der Speicherung 

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. 

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/

Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten 

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.

Aufzeichnungen im Rahmen der Schulberatung:

Aufzeichnungen über Beratungen durch Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen werden bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Ende des Schulbesuchs des betreffenden Schülers unter Verschluss gehalten und anschließend vernichtet (vgl. Bekanntmachung über die Schulberatung in Bayern, Abschnitt III Nr. 4.4)

 

b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt). 

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG. 

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist. 

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)   
  • Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den jeweiligen virtuellen Kursen/Räumen im Rahmen der passwortgeschützten Lernplattform

Dauer der Speicherung

Grundsatz: 

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff.

BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt). 

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist. 

Zu den Empfängern gehören insbesondere: 

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff.

BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen

(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten

Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht. 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist. 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist. 

 

 

 

Kontaktdaten der Mittelschule Krumbach

 
Schuladresse: Mittelschule Krumbach
Talstraße 70
86381 Krumbach
 
Telefon: 08282 4598
Fax: 08282 81505
In dringenden Notfällen (Schulleitung): 0160 2797195  
Schulverwaltung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Webmaster: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage: www.mittelschule-krumbach.de

 

Schulbehörden

Staatliches Schulamt im Landkreis Günzburg
Robert-Steiger-Straße5
86381 Krumbach
    Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Tel:
Fax:
E-Mail:
Internet:
08282 8894-31
08282 8894-38
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www.schulamt-guenzburg.de
  Tel:
Fax:
E-Mail:
Internet:
0821 327-01
0821 327-2289
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Regierung von Schwaben
     

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus

Salvatorstr. 2
80333 München
 
   
Tel:
Fax:
E-Mail:
089 2186-0
089 2186-2800
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Herausgeber:

Marion Vega, Rektorin
Matthias Winzig, Konrektor
Talstraße 70
86381 Krumbach
Telefon: 08282 4598
Telefax:  08282 81505
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Matthias Winzig, Konrektor
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