Übertrittsvoraussetzungen in den M-Zweig

An der Mittelschule Krumbach ist es möglich von der 7. bis zur 10. Jahrgangsstufe den M-Zweig zu besuchen. Für einen Übertritt in die M-Klassen sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Folgende Grafik soll die Möglichkeit des Übertritts in den Mittlere-Reife-Zug (M-Zug) an unserer Schule verdeutlichen:

Zwischenzeugnis

Ø Deutsch, Mathematik, Englisch 2,66 (für den Übertritt in M7); 2,33 (für den Übertritt in M8, M9)

oder

Jahreszeugnis

 ø Deutsch, Mathematik, Englisch

2,66 (für den Übertritt in M7),

2,33 (für den Übertritt in M8, M9)

Zeugnis über den qualifizierenden Mittelschulabschluss

ø Deutsch, Mathematik, Englisch

2,33 (für den Übertritt in M10)

Bei Nicht-Erreichen des erforderlichen Durchschnitts kann eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden.

Eine Voranmeldung muss bereits Anfang Mai erfolgen.

oder

Aufnahmeprüfung M7 – M9 (in den Sommerferien)

 

Förderverein

Ziele und Aufgaben

Schule, in die sich viele einbringen, wird zur lebendigen und sozialen Gemeinschaft. Der Förderverein lebt maßgeblich vom Engagement der Eltern, von interessierten Personen, Ehemaligen und Freunden der Mittelschule Krumbach sowie Unternehmen.

Unsere Kinder sollen in der Mittelschule einen Lern- und Lebensraum finden, in dem sie mit Spaß und Erfolg eine zeitgemäße Ausbildung erhalten. Zusätzliche Angebote gibt es aber nicht zum Nulltarif.

• ideelle und praktische Mithilfe bei Vorhaben der Schule

• finanzielle Unterstützung von Schulveranstaltungen

• Unterstützung von schulnahen Projekten

• eine Chancengleichheit der Kinder und Jugendlichen unserer Schule

• Förderung der Verbundenheit mit der Schule

So finanziert sich der Verein

Jeder, der dem Verein beitritt, bezahlt einen Jahresbeitrag von 15 €. Außerdem gibt es die Möglichkeit zu spenden.

Mitglied im Förderverein werden

Um Mitglied in unserem Förderverein zu werden, müssen Sie lediglich das Formular am Seitenende ausdrucken und anschließend den Aufnahmeantrag vollständig an unsere Schule weiterleiten.

Bankverbindung Förderverein Mittelschule Krumbach:

Kreditinstitut: Sparkasse Schwaben-Bodensee
IBAN: DE52731500000040146862
BIC: BYLADEM1MLM
Jahresbeitrag: 15€

Download des Flyers:

Förderverein Flyer

 

Elternbeirat

Unser Elternbeirat im Schuljahr 2024/25

 

1. Vorsitzender:     Kling Christian
Stellvertreter:        Weinheimer Sarah

Weitere Mitglieder:       

Ehrhard Michaela
Kilian Nils
Kursatz Ramona
Mayer Eva
Mayer Yvonne

Stadler Daniela
Weinheimer Sarah
Lauterbach Sandra
Fäustle Nicole

 Sie erreichen unseren Elternbeirat unter folgender Emailadresse:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Begrüßungsschreiben des Elternbeirats

Aufgaben des Elternbeirats

Unser Elternbeirat nimmt die Belange der Eltern der Schüler einer Schule wahr und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, mit.

Eltern und Schule

• Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften in gemeinsamer Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Schüler vertiefen

• Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler wahren

• Wünsche und Anregungen der Eltern beraten

• Einvernehmen bei Veranstaltungen, die die Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten betreffen

• Einvernehmen bei Erhebungen, die sich an die Erziehungsberechtigten wenden

 Mitwirkungseinrichtungen

• Anhörung in der Lehrerkonferenz in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Elternbeirats fallen.

 Veranstaltungen der Schule

• Zustimmung zur Zusammenstellung von Schülerfahrten für das jeweilige Schuljahr sowie deren Durchführung

• Abstimmung mit dem Schulforum bei der Festlegung von jährlichen Höchstbeträgen für schulische Veranstaltungen

• Einvernehmen zu Grundsätzen zur Durchführung von Veranstaltungen der ganzen Schule

• Einvernehmen zu Grundsätzen zur Durchführung von Veranstaltungen in der unterrichtsfreien Zeit

 Lernmittel

• Einführung zugelassener Lernmittel in Abstimmung mit dem Elternbeirat

• Einführung übriger Lernmittel in Abstimmung mit dem Elternbeirat; ggf. Festlegung eines Höchstbetrages

 Ordnungsmaßnahmen

• Mitwirkung bei Ordnungsmaßnahmen ( zeitweiser Unterrichtsausschluss, Verweisung an eine andere Schule) auf Antrag der Schüler oder ihrer Erziehungsberechtigten

• Auf Antrag Mitwirkung im Verfahren, das zur Entlassung eines Schülers führen kann

• Stellungnahme zum Untersuchungsbericht im Verfahren einer Entlassung

 Schulorganisation

• Einrichtung und Auflösung von staatlichen und kommunalen Schulen

• Bei Abweichungen von den Sprengelgrenzen

• Bestimmung eines Namens für die Schule

• Bei der Änderung von Ausbildungsrichtungen und bei der Einführung von Schulversuchen mitwirken (Einvernehmen)